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Rechtsanwalt und Notar Bernhard Aust
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und wird vom Staat bestellt. Er beurkundet oder beglaubigt Rechtsvorgänge, für die diese Form gesetzlich vorgeschrieben ist oder aber zur Erhöhung der Beweiskraft und Rechtssicherheit gewünscht wird. Er berät und betreut bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften.
Der Notar übt sein Amt unabhängig und unparteiisch aus. Er vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei, sondern hat die Interessen aller Beteiligten sachgerecht zu wahren.
In unserer Kanzlei bieten wir unter strikter Beachtung dieser Grundsätze in der Person unseres Partners Bernhard Aust die Gestaltung und Abwicklung aller zur notariellen Praxis gehörenden Vorgänge an, insbesondere in den Bereichen
-Grundstückstransaktionen, Grundpfandrechtsbestellungen, grundbuchliche Sicherung von Bau- und sonstigen Rechten
-Erbbaurechte, Aufteilung nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum, Bauträgerverträge,
-Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen, Unternehmenstrans- aktionen, Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Handelsregisteran- meldungen,
-Erbverträge, Testamente, Vermögensnachfolgeregelungen,
-Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge, güterrechtliche Vereinbarungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
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