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Rechtsanwalt und Notar Dr. Valentin Boll


Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und wird vom Staat bestellt. Er beurkundet oder beglaubigt Rechtsvorgänge, für die diese Form gesetzlich vorgeschrieben ist oder aber zur Erhöhung der Beweiskraft und Rechtssicherheit gewünscht wird. Er berät und betreut bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften.

Der Notar übt sein Amt unabhängig und unparteiisch aus. Er vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei, sondern wahrt die Interessen aller Beteiligten sachgerecht.

In unserer Kanzlei bieten wir unter strikter Beachtung dieser Grundsätze in der Person unseres Partners Dr. Valentin Boll die Gestaltung und Abwicklung aller zur notariellen Praxis gehörenden Vorgänge an, insbesondere in den Bereichen

  • Grundstückstransaktionen, Grundpfandrechtsbestellungen, grundbuchliche Sicherung von Bau- und sonstigen Rechten
  • Erbbaurechte, Aufteilung nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum, Bauträgerverträge,
  • Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen, Unternehmenstrans- aktionen, Gesellschafter- und Hauptversammlungen, Handelsregisteran- meldungen,
  • Erbverträge, Testamente, Unternehmens- und Vermögensnachfolgerege-lungen,
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge, güterrechtliche Vereinbarungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Götz Buchheim
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Pittino
Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dr. Valentin Boll
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Rechtsanwalt + Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Andreas Müller
Fachanwalt für Strafrecht
Bernhard Aust (bis 03/2011)
Rechtsanwalt + Notar a. D.